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BonitätsauskunftPrüfung der GeschäftspartnerWir bieten die rechtliche und teilweise wirtschaftliche Überprüfung der Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten etc. Erfahrungsgemäß lassen sich so viele Schwierigkeiten und böse Überraschungen vermeiden. Häufig befassen wir uns mit der Klärung vor der Einreichung der Klage bzw. bei Überlegungen über geeigente rechtliche Schritte, ob der Schuldner überhaupt wahre Angaben bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung angegeben hat bzw. ob weitere Umstände verschwiegen wurden, welche auf die Einbringlichkeit der Forderung schließen können (z.B. laufende Zwangsvollstreckung). sog. amtliche Adresse bei natürlichen PersonenAuch bei den natürlichen Personen, welche nicht als Unternehmer auftreten, gibt es Ansatzpunkte, welche ihre Bereitschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, in Frage stellen können. Wichtig ist, dass der im Personalausweis eingetragene Daueraufenthalt ("trvaly pobyt") eine formale Anmeldung ist, welche mit dem tatsächlichen Wohnsitz nicht übereinstimmen muss. Außer der Zwangsvollstreckung oder gar eines Insolvenzverfahrens gibt es den Umstand, dass nicht wenige Personen ihren Daueraufenthalt bei dem Standesamt angemeldet haben (d.h. nicht dort, wo sie wirklich leben). Wenn die im Personalausweis eingetragene Anschrift dem hiesigen Gemeindeamt, liegt es auf der Hand, dass der Schuldner an solcher Anschrift nicht wirklich leben kann, es handelt sich um die sog. "amtliche Adresse". Unter der amtlichen Adresse versteht sich nach dem Meldegesetz (Gesetz Nr. 133/2000 Sb. über Einwohnerevidenz) die Anschrift der Meldestelle, diese Anschrift wird in den gesetzlich festgelegten Fällen zugestellt. An dieser Anschrift wohnt niemand und man kann sich dort nicht selbst anmelden. Dort werden nur die Benachrichtigungen über Hinterlegung eines Schriftstücks zugestellt, die Schriftstücke werden dort nicht übernommen. Mit anderen Worten handelt es sich um Leute, welche keine echte Anschrift anmelden können oder irgendwie für die Behörden nicht greifbar sind, zum Beispiel Zwangsvollstreckungsschuldner, Obdachlose und ähnlich. Teoretisch lässt sich zwar nicht ausschließen, dass auch eine "ordentliche" Person unter irgendwelchen Lebensumständen ihre Wohnanschrift nicht anmelden kann, aber es lohnt sich, nach einer zufriedenstellenden Begründung zu fragen. |
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