Grundbuch in Tschechien

Die Immobilien (Grundstücke, Bauten) werden im Grundbuch der Tschechischen Republik "Katastr nemovitosti Ceske republiky" eingetragen.

Einige Informationen über aktuellen Stand können auch Online beim zentralen Grundbuchamt Tschechiens abgefragt werden. Die grundlegenden Angaben sind kostenlos, für detaillierte Daten (z.B. Inhalt der Belastungen, laufende Zwangsvollstreckungen) ist der kostenpflichtige Zugang erforderlich.

Die amtlichen Bestätigungen aus dem Grundbuch (Grundbesitzbogen) müssen mit Stempelmarke und für die Verwendung außerhalb Tschechiens je nach Anforderungen des Ziellandes auch mit Apostille versehen werden.

Einige Unterlagen lassen sich postalisch anfordern, falls die jeweilige Urkunde ausreichend bestimmt bezeichnet werden kann.

Für die historischen Daten (Rechtsvorgänger) ist die persönliche Einsichtnahme in die Urkundensammlung beim zuständigen Grundbuch meistens notwendig.

Unsere Kanzlei kann die Recherchen und Besorgungen im Bereich der Immobilien in Tschechien durchführen, insbesondere:

  • Besorgung der amtlichen Grundbuchauszüge
  • Besorgung der Apostille für die Verwendung der Urkunde im Ausland
  • Recherche im Grundbuch (Urkundensammlung)
  • Besorgung der Unterlagen aus der Urkundensammlung
  • Prüfung der Erwerbstitel (Rechtsvorgänger) beim Kauf (Due Dilligence)
  • Besorgung der Übersetzungen
 
 
 

Haftungsausschluss / Disclaimer:
Kein Inhalt auf dieser Webseite stellt die Rechtsberatung dar. Jegliche Rechtsberatung unsererseits erfolgt nur im Rahmen eines durch Mandatsvertrag geschlossenen Mandatsverhältnisses.
Alle Informationen dienen nur zur allgemeinen Information, um eventuelle Rechtsberatung unsererseits im Einzelfall anbahnen zu können. Die Verwendung der Informationen zu einem anderen Zweck ist untersagt, die Informationen auf der Webseite sind zu keinem anderen Zweck bestimmt, deshalb gibt es keine Haftung im Falle ihrer anderweitigen, bestimmungswidrigen Verwendung.