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Einige Informationen zum tschechischen RechtNachfolgend veröffentlichen wir einige Informationen zum tschechischen Recht. Insbesondere finden Sie hier die deutschen Übersetzungen einiger tschechischer Gesetze. Beachten Sie bitte die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Hinweise auf das Urheberrecht. Achtung, Hinweise auf Urheberrecht sowie auf Ursprung der Texte!! Die ursprünglichen Übersetzungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Gesetzes über Handelskörperschaften sowie des Gesetzes über internationales Privatrecht sind die damaligen Übersetzungen durch das Justizministerium anlässlich der Zivilrechtsreform 2014. Allerdings werden die Texte nicht mehr aktualisiert, wir bearbeiten sie jedoch weiter und ergänzen die Novellierungen. Bei den anderen Vorschriften handelt es sich um kanzleiinterne Übersetzungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit etc. der Übersetzungen wird keine Garantie übernommen, alle Texte dienen nur zu informativen Zwecken und stellen keine Rechtsberatung dar! Einige tschechische Gesetze und andere RechtsvorschriftenVerordnung über Honorare der Rechtsanwälte und Aufwandsentschädigungen der Rechtsanwälte für die Erbringung der Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltsgebührenordnung) - 177/1996 Sb.; Stand zum 01.01.2025 Bürgerliches Gesetzbuch - 89/2012 Sb., Inkrafttreten 01.01.2014 Gesetz über Handelskörperschaften - 90/2012 Sb., Inkrafttreten 01.01.2014 Gesetz über internationales Privatrecht - 91/2012 Sb., Inkrafttreten 01.01.2014 Gesetz über Evidenz der wirtschaftlich Berechtigten (wirtschaftlichen Eigentümer) - 37/2021 Sb., Inkrafttreten 01.06.2021, 01.02.2022 Es sollte angemerkt sein, dass das tschechische Arbeitsrecht nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern in anderen speziellen Gesetzen, insbesondere dem Arbeitsgestzbuch, geregelt ist. Eine vollständige Übersetzung ist eher unwahrscheinlich, möglicherweise werden wir in Zukunft einige Teile publik machen. |
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