Arbeitsrecht

Unsere rechtliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht umfasst alle zivilrechtlichen Bereiche, insbesondere das Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht sowie Arbeitsschutzrecht.

Unsere Leistungen

für Arbeitgeber, Dienstgeber oder Dienstherr:

  • Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung
  • Gestaltung von Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und dessen Aufhebung
  • Prüfung der bestehenden Arbeitsverträge
  • Arbeitsordnung
  • flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitkonto
  • Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung
  • Mitspracherecht der Gewerkschaft und Arbeitnehmervertretung
  • Verhandlung mit der Gewerkschaft, Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag
  • kollektivrechtliche Arbeitsbedingungen
  • Restrukturierung, z.B. bei Betriebsübergang
  • Beendigung und/oder Änderung von Arbeitsverhältnis/Dienstverhältnis

für Mitarbeiter, Arbeitnehmer oder Dienstnehmer:

  • Aufhebung und/oder Änderung von Arbeitsverhältnis/Dienstverhältnis
  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung

Anmerkung: In der Tschechei betrifft das Arbeitsrecht nicht nur die Angestellten, sondern unter Umständen auch den Geschäftsführer bzw. Vorstand.

Durchsetzung oder Abwehr der arbeitsrechtlichen Ansprüche

  • Prozessführung (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Abfindung, Kündigungsschutzklage, Schlichtungsverfahren)

Bei Kündigung gibt es Fristen zu beachten, insbesondere muss man den eventuellen Einspruch ohne unnötigen Aufschub einlegen. Deshalb ist es wichtig, ggf. den juristischen Beistand rechtzeitig einzusetzen.

Arbeitnehmerüberlassung

  • Besorgung der Erlaubnis nach dem tschechischen Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung AÜG für den Verleiher (Arbeitsagentur) inkl. Lizenz zur Überlassung ins Ausland
  • Besorgung des "fachlichen Garanten" (wir haben Kontakt zum Manager, welcher die erforderlichen Auflagen nach dem Gesetz erfüllt)
  • Gestaltung der Verträge über Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher sowie zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeiter

Sonstiges

Es sollte erwähnt werden, dass die Tschechische Republik Mitglied in der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation ILO) ist, sodass das tschechische Arbeitsrecht die dortigen UN-Standards umsetzt.

Dies betrifft auch einige Konventionen, wo Tschechien zwar nicht Vertragsstaat ist, aber die ehemalige Tschechoslowakei war, und die damals formulierten Regeln im neuen Arbeitsgesetzbuch unverändert übernommen wurden (z.B. die Konvention Nr. 158 zum Kündigungsschutz).

Einige Aufstellungen über Differenzen in den einzelnen Vertragsstaaten lassen sich auf der Webseite der ILO finden.

 
 
 

Haftungsausschluss / Disclaimer:
Kein Inhalt auf dieser Webseite stellt die Rechtsberatung dar. Jegliche Rechtsberatung unsererseits erfolgt nur im Rahmen eines durch Mandatsvertrag geschlossenen Mandatsverhältnisses.
Alle Informationen dienen nur zur allgemeinen Information, um eventuelle Rechtsberatung unsererseits im Einzelfall anbahnen zu können. Die Verwendung der Informationen zu einem anderen Zweck ist untersagt, die Informationen auf der Webseite sind zu keinem anderen Zweck bestimmt, deshalb gibt es keine Haftung im Falle ihrer anderweitigen, bestimmungswidrigen Verwendung.