Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Herr Dr. Frimmel ist außer anderem Verfasser der Länderdarstellung Tschechien in Rieck/Lettmaier "Ausländisches Familienrecht", C.H. Beck 2023, ISBN 978-3-406-53140-8

Wir beraten in allen Fragen des Familienrechts, ebenfalls vertreten wir gerichtlich sowie außergerichtlich.

Unsere rechtliche Beratung und Vertretung im Familienrecht umfasst insbesondere folgende Familiensachen:

Vaterschaft

  • Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsklage
  • Vaterschaftsanfechtung, Bestreitung der Vaterschaft

Unterhalt, Regelungen des Umgangs mit Kind

  • Unterhaltspflicht, Unterhaltsstreitigkeiten
  • Erziehungsberechtigung (Ausübung der elterlichen Obsorge) innerhalb sowie außerhalb der Ehe
  • Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt
  • Verwandtenunterhalt / Elternunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerechtsstreitigkeit
  • Umgangsrecht
  • Abänderung der Urteile, Vergleiche

Nähere Informationen zur Berechnung des Unterhalts gibt es hier.

Eheschliessung

  • Ehevertrag (Ehepakt)
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • eheliche Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft

Scheidung, Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft

  • Einvernehmliche und streitige Ehescheidung, Vertretung und Beratung im Scheidungsverfahren
  • Aufhebungsverfahren, Eheaufhebungsverfahren
  • Zugewinnausgleich (Vermögensverteilung)
  • Zuteilung von Hausratsgegenständen
  • Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung

In Tschechien ist die Scheidung nicht mit der Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft verbunden, d.h. beide Verfahren können auch getrennt ablaufen.

Die Entscheidung, ob man die Ehescheidung getrennt von den Vermögensfragen verhandeln will, sollte immer den Einzelfall berücksichtigen (im Klartext heisst es Prioritäten setzen, ob die Scheidung als solche so eilig ist, dass die Auseinandersetzung des Vermögens auf später aufgeschoben werden soll).

Zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)

Tschechien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ).

Auch mit den Verfahren nach diesem Übereinkommen haben wir mehrfach Erfahrungen gesammelt.

Übrigens hat die Zentrale Behörde, welche die ihr durch dieses Übereinkommen übertragenen Aufgaben sowie die Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen wahrnimmt, ihren Sitz hier in Brünn.

 
 
 

Haftungsausschluss / Disclaimer:
Kein Inhalt auf dieser Webseite stellt die Rechtsberatung dar. Jegliche Rechtsberatung unsererseits erfolgt nur im Rahmen eines durch Mandatsvertrag geschlossenen Mandatsverhältnisses.
Alle Informationen dienen nur zur allgemeinen Information, um eventuelle Rechtsberatung unsererseits im Einzelfall anbahnen zu können. Die Verwendung der Informationen zu einem anderen Zweck ist untersagt, die Informationen auf der Webseite sind zu keinem anderen Zweck bestimmt, deshalb gibt es keine Haftung im Falle ihrer anderweitigen, bestimmungswidrigen Verwendung.