Firmengründung in Tschechien

Unser Dienstleistungsangebot umfasst nicht nur die Gründung aller üblichen Typen juristischer Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft), sondern auch weniger häufige juristische Personen (Stiftung, Stiftungsfonds, Verein).

Unsere Kanzlei kann alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung übernehmen, insbesondere handelt es sich um folgende Themenkreise:

  • Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihre tschechische Firma - GmbH, AG, KG, OHG bzw. Zweigstelle der ausländischen juristischen Person
  • Beratung, Begleitung und Vertretung bei Firmengründungen
  • Vorbereitung und Errichtung der Gründungsdokumente
  • Organisation und Abhaltung der gründenden Hauptversammlung
  • Zurverfügungsstellung der Adresse für Firmensitz während der Gründung, bzw. im Bedarfsfall auch für die Zeit danach
  • Vertretung im Verfahren vor dem Handelsregister (Firmenbuchgericht)
  • Anmeldung der Gewerbescheine, Erlangen der Konzessionen - Vertretung vor dem Gewerbeamt bzw. vor anderen zuständigen Verwaltungsstellen

Ebenfalls können wir die Übertragung vorgegründeter Vorratsgesellschaften (GmbH's) sowie Rechtsberatung beim Erwerb der Beteiligungen an bereits tätigen Firmen anbieten.

 
 
 

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