Aussergerichtliche Eintreibung - Mahnwesen, Forderungsmanagement

Unsere Kanzlei kann für Sie das Mahnwesen und Forderungsmanagement bezüglich der Forderungen gegen die Schuldner in der Tschechischen Republik abwickeln.

Mahnwesen, Inkasso

  • Mahnschreiben
  • Verhandlung mit dem Schuldner
  • Vorbereitung und Abschluss von Ratenvereinbarung, Schuldanerkenntnis, Zahlungsplan
  • Besicherung der Forderungen - z.B. durch Pfandrecht, Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Unterwerfung der Zwangsvollstreckung

Bonitätsrecherchen

Die Bonitätsrecherche kann bereits der Entstehung eines Zahlungsausfalls vorbeugen.

Wir führen im Auftrag die Recherchen über die Vermögensverhältnisse Ihrer Geschäftspartner durch (Wirtschaftsauskunft). Dabei können wir auch auf verschiedenste Informationsquellen zurückgreifen, welche teilweise nicht öffentlich zugänglich sind.


Gerichtliche Eintreibung

Erforderliche Unterlagen

Das Gericht kann zwar bereits vor der ersten Verhandlung nach eigenem Ermessen den sog. Zahlungsbefehl ohne Anhörung des Beklagten erlassen.

Ob das Gericht dies auch tut, liegt in seinem Ermessen. Auf jeden Fall ist eine ausreichend substantiierte Klage notwendig, aus welcher sich der eingeklagte Anspruch ergibt.

Dafür sind aussagekräftige Unterlagen erforderlich (insbesondere Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen, bisher geführte Korrespondenz, Schuldanerkenntnisse/Belege über Teilzahlungen etc.).

Dann kann (nicht muss) der Zahlungsbefehl erlassen werden.

Falls der Gegner dann keinen Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann vollstreckt werden, sonst geht die Sache in das allgemeine Streitverfahren über.

Daraus ergibt sich, dass die Klage bereits bei der Einreichung schlüssig sein soll, weil die Erlassung des Zahlungsbefehls und die schnellere Erledigung der Sache sonst nicht möglich wären.

Verfahrenskosten

Wir schließen grundsätzlich die Honorarvereinbarung über Stundensatz ab. Das bedeutet, dass der Stundensatz auch bei niedrigen Streitwerten nicht unterschritten wird.

Im Zivilprozess werden die Verfahrenskosten von der unterlegenen Partei getragen.

Dazu zählen:

  • Gerichtsgebühr (5 % vom Streitwert, mindestens 1.000 CZK und höchstens 2 Mio. CZK),
  • Rechtsvertretungskosten gemäß der Rechtsanwaltsgebührenordnung (vgl. den Gebührenrechner auf dieser Webseite,
  • Übersetzungskosten,
  • Sachverständigenkosten,
  • Fahrtkosten.

Bei niedrigen Streitwerten oder langwierigen Verfahren kann es vorkommen, dass unser Honorar nach der Honorarvereinbarung die zuerkannten gesetzlichen Gebühren überschreitet.
Einer der Gründe ist, dass der inländische Tarif die Spezifika der Sachen mit Auslandsbezug nicht ausreichend berücksichtigt (z.B. ist der Bearbeitungsaufwand erheblich größer, wenn man dem Mandanten den Inhalt der Urkunden von den tschechischen Behörden erklären muss, wenn er nicht selber die Sprache versteht etc.).

Die hiesige Rechtsanwaltsgebührenordnung ist eher auf die üblichen Strafsachen zugeschnitten, was auch in den normalen Zivilsachen Schwierigkeiten bereitet.

Unter "normalen" Sacḧen verstehen sich hier die Sachen ohne Auslandsberührung, mit keiner Sprachbarriere, wo der Anwalt wirklich nur die Juristerei macht und die Mandanten alles Andere selber erledigen können.

Die Informationen über Mandatsübernahme durch unsere Kanzlei im Verfahren vor den tschechischen Zivilgerichten finden Sie in der Rubrik Zivilprozess.

Weiterführende Informationen zur Erteilung des Mandats und Vollmachtsformulare finden Sie in Rubrik Mandatserteilung.

Die Einzelheiten über Rechtsvertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren durch unsere Kanzlei erfahren Sie in der Rubrik Zwangsvollstreckung.

 
 
 

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