Transportrecht

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Abwehr von Schadenersatzforderungen
  • Beratung und Prüfung bereits bestehender Transportverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung der Transportverträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung der Vergütungs- und Schadenersatzansprüche

Hier ist wichtig, dass die internationalen Übereinkommen die Verjährungsfristen sowie Schadenersatzforderungen begrenzen können.

Neben dem nationalen Recht kommen die internationalen Übereinkommen zur Anwendung, wo Tschechien Vertragsstaat ist, zum Beispiel:

Strassenverkehr

  • Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR, CMR-Übereinkommen), Genf 1956
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Genf 1957
  • Wiener Straßenverkehrskonvention (Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr), Wien 1968
  • Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), Genf 1970
  • Europäisches Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den Strassenverkehr, Genf 1971
  • Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenpersonen- und -gepäckverkehr (CVR) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, Genf 1973

Luftfracht

  • Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen), Warschau 1929
  • Zusatzübereinkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr, Guadalajara 1961

Seefracht

Tschechien ist ein Binnenland, die Überseefracht kommt nur im kombinierten Transport vor (in der Regel handelt es sich um Rückgabe der Container an die Reederei)

  • Internationales Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossamente (Haager Regeln), Haag 1924
  • UN-Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf See (Hamburger Regeln), Hamburg 1978

Binnenschiffahrt

  • Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI), Straßburg 1988
  • Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI), Budapest 2001

Eisenbahnverkehr

  • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, COTIF

Kombiniterter Verkehr

  • Internationales Übereinkommen über sichere Container, Genf, 1972

Speditionsrecht

In Tschechien gehört die Spedition im Gegensatz und Deutschland und Österreich zu den sog. freien Gewerben, mit anderen Worten kann so gut wie jeder die Besorgung der Transporte ausführen. Das hat leider zur Folge, dass sich neben den Profis auch viele "Amateure" im Geschäft tummeln.

Auch insolgedessen haben wir umfangreiche Erfahrungen im Speditionsrecht gesammelt.

Wir können Ihnen insbesondere in den folgenden Bereichen behilflich sein:

  • Abwehr von Schadenersatzforderungen
  • Erstellung der Speditionsverträge und der Allgemeinen Speditionsbedingungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung der Vergütungs- und Schadenersatzansprüche
  • Überprüfung bereits bestehender Vereinbarungen

Lagerrecht - Lagerung

Hier handelt es sich meistens um den Lagervertrag mit Lagerhalter, häufig im Zusammenhang mit dem allgemeinen Transportrecht (Zwischenlagerung im Zollverfahren etc.).

Logistikrecht

Bei dem Logistikvertrag handelt es sich im tschechischen Recht um einen typengemischten Vertrag, welcher die Elemente aus dem Frachtvertrag, Lagervertrag und Werktvertrag bzw. Vertriebsvertrag einbezieht. Wir können für Sie Logistikverträge vorbereiten, die sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen richten (Rücknahmeverpflichtung, Absatz im Großhandel/Einzelhandel, Zwischenlagerung, Umverpackung).

 
 
 

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