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Versicherungsrecht
für Versicherer
- Prüfung des tatsächlichen Eintritts des Versicherungsfalles in Tschechien - Akteneinsicht, Kooperation mit der Polizei, Recherchen der Umstände betreffend involvierte Personen
- Mitwirkung bei Prüfung der Versicherungsleistungen, insbesondere in Transportsachen
- Kooperation mit der Polizei bei Aufklärung der Versicherungsfälle (insbesondere bei Verdacht auf Versicherungsbetrug)
- Regressfragen, Geltendmachung der Regressansprüche gegen den Schädiger
- Unterstützung bei Abwehr der gegen den Versicherten erhobenen Ansprüche (Auftreten als Nebenintervent auf Seiten des Versicherungsnehmers im Gerichtsprozess vor den tschechischen Gerichten) bei Haftpflichtversicherung
- Leistungsfreiheit des Versicherers
für Versicherungsnehmer
- Überprüfung des Versicherungsumfangs
- Deckungsfragen
- Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
- Hilfe bei Formulierung der Schadensmeldung
- Rechtsfolgen der Fehler bei der Schadensmeldung, Nichtbeachtung von Anzeigeobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer
- Bearbeitung der Rückfragen vom Versicherungsgeber
- Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämie
- Einhaltung von Fristen und Formen
Sonstiges
In der Haftpflichtversicherung nach dem tschechischen Recht besteht allgemein kein direkter Anspruch des Geschädigten gegen den Versicherer. Das führt zum Beispiel bei Verkehrsunfällen zu Situationen, dass der Geschädigte im Falle der Leistungsverweigerung seitens der Versicherung den versicherten Fahrer verklagen muss, ohne seine Verkehrshaftpflichtversicherung direkt in Anspruch nehmen zu können.