Zivilprozess - Verfahren in Zivilsachen vor den tschechischen Gerichten

Mandatsübernahme durch unsere Kanzlei im Gerichtsverfahren (Zivilprozess)

Wir übernehmen die Rechtsvertretung sowohl auf der Klägerseite bzw. als Antragsteller als auch auf der Beklagtenseite bzw. als Antragsgegner oder anders am Verfahren beteiligte Parteien (Nebenintervent).

Verfahren in Streitsachen

Zu den sog. Streitsachen zählen nicht nur die Klagen auf Zahlung eines bestimmten Betrags (Zahlungsklagen), sondern auch weitere Sachen, wo die Interessen der Prozessparteien gegenläufig sind:
  • Feststellungklagen, d.h. auf Feststellung, dass der Kläger ein bestimmtes Recht hat - z.B. Eigentum, Pfandrecht
  • Unterlassungsklagen, z.B. im unlauteren Wettbewerb
  • Scheidung

Die Einzelheiten über Rechtsvertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren durch unsere Kanzlei erfahren Sie hier.

Außerstreitverfahren

Bei Verfahren außer Streitsachen handelt es sich um Verfahren, welche prozessual dem speziellen Gesetz über Verfahren außer Streitsachen unterliegen und für welche es dort eine spezielle prozessuale Regelung gibt, z.B.:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vormundschaft
  • elterliche Obsorge über Minderjährige
  • Unterhalt für Minderjährige
  • Erbschaftsverfahren
  • Aufbewahrung, Hinterlegung (Deposit)

Weiterführende Informationen zur Erteilung des Mandats und Vollmachtsformulare finden Sie in Rubrik Mandatserteilung.

 
 
 

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