Zivilrecht (allgemein)

Als zivilrechtlich orientierte Kanzlei können wir Sie in allen Bereichen des tschechischen Privatrechts unterstützen.

Bürgerliches Recht

  • Eigentumsfragen
  • Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
  • Besitzstörung
  • Miet- und Wohnrecht
  • Darlehensverträge
  • Tauschverträge
  • Schenkungsverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Konsumentenschutz/Verbraucherschutz
  • Persönlichkeitsschutz, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild
  • Schadenersatzansprüche

Erbrecht

Unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht und in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Erbschaftssachen
  • Testamenterrichtung, Testamentgestaltung, Testamentvollstreckung
  • Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
  • Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung, Stiftung
  • Vertretung im Erbschaftsverfahren
  • Auseinandersetzungen nach dem Erbfall

Im Bereich der Testamante und der letztwilligen Verfügungen kooperieren wir meistens mit einem Notar, welcher nach Absprache der Details die jeweilige Urkunde notariell verfasst.

Sonstiges - Reform des Zivilrechts 2014

Am 01.01.2014 ist ein neues Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft getreten. Diese Norm ersetzt nicht nur das bisherige BGB, sondern auch große Teile der zusammenhängenden Rechtsvorschriften, insbesondere:

  • Gesetz Nr. 94/1963 Sb., Familiengesetz
  • Verordnung Nr. 133/1964 Sb., über Straßenbeförderungsordnung
  • Verordnung Nr. 17/1966 Sb., über Flugbeförderungsordnung
  • Gesetz Nr. 42/1980 Sb., über Wirtschaftsverkehr mit Ausland
  • Gesetz Nr. 116/1990 Sb., über Miete und Untermiete der Geschäftsräumlichkeiten
  • Gesetz Nr. 83/1990 Sb., Vereinsgesetz
  • Gesetz Nr. 229/1991 Sb., Bodengesetz
  • Gesetz Nr. 513/1991 Sb., Handelsgesetzbuch
  • Gesetz Nr. 591/1992 Sb., Wertpapiergesetz
  • Regierungsverordnung Nr. 142/1994 Sb., über Verzugszinsen
  • Gesetz Nr. 248/1995 Sb., über gemeinnützige Gesellschaften
  • Regierungsverordnung Nr. 258/1995 Sb., welche das Bürgerliche Gesetzbuch durchführt
  • Gesetz Nr. 227/1997 Sb., über Stiftungen und Stiftungsfonds
  • Gesetz Nr. 15/1998 Sb., über Kapitalmarktaufsicht
  • Gesetz Nr. 59/1998 Sb., Produkthaftpflichtgesetz
  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb., über Matrikeln, Vorname und Familienname
  • Gesetz Nr. 307/2000 Sb., über Landwirtschaftslagerscheine
  • Gesetz Nr. 120/2001 Sb., über Gerichtsvollzieher
  • Verordnung Nr. 44/2001 Sb., über Entschädigung für Schmerz und Erschwerung der gesellschaftlichen Betätigung
  • Gesetz Nr. 109/2002 Sb., über Vollzug der Erziehung in Anstalt oder Schutzerziehung in Schuleinrichtungen und über vorbeugende Erziehungspflege in Schuleinrichtungen
  • Gesetz Nr. 37/2004 Sb., Versicherungsvertragsgesetz
  • Gesetz Nr. 256/2004 Sb., über unternehmerische Tätigkeit auf dem Kapitalmarkt
  • Gesetz Nr. 360/2004 Sb., über Europäische Wirtschaftsinteressenvereinigung
  • Regierungsverordnung Nr. 174/2009 Sb., mit welcher die Mustersatzung für die Wohnungseigentümergemeinschaft erlassen wird
  • Gesetz Nr. 499/2004 Sb., über Archivwesen und Aktendienst
  • Gesetz Nr. 115/2006 Sb., über registrierte Partnerschaft
  • Gesetz Nr. 82/2006 Sb., Insolvenzgesetz
  • Gesetz Nr. 104/2008 Sb., über Übernahmeangebote
  • Gesetz Nr. 198/2009 Sb., über Gleichbehandlung und über rechtliche Schutzmassnahmen vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz)
  • Gesetz Nr. 188/2011 Sb., über kollektive Investmenttätigkeit

Somit wurde das tschechische Zivilrecht grundlegend reformiert, viele bisherige Rechtsinstitute wurden geändert, haben neuen Inhalt erhalten, Vieles wurde verlassen.

 
 
 

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