Handelsregister (Firmenbuch) in Tschechien

Das Handelsregister gehört zu den öffentlichen Verzeichnissen, in welchem die gesetzlich bestimmten Angaben über juristische und natürliche Personen eingetragen werden (§ 1 Gesetz über öffentliche Register).

Insbesondere werden hier nicht nur alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften mit Sitz in Tschechien eingetragen, sondern auch Vereine, Stiftungen und ähnliche juristische Personen.

Die Informationen können auch Online beim Justizministerium der Tschechischen Republik abgefragt werden.

Die amtlichen Ausfertigungen müssen mit Stempelmarke und unter Umständen (je nach dem Land, wo sie verwendet werden sollen) auch mit Apostille versehen werden.

Für einige Daten (aus Urkunden, die für die Urkundensammlung noch nicht eingescannt wurden) ist die persönliche Einsichtnahme in die Urkundensammlung beim zuständigen Handelsregistergericht notwendig.
Das gleiche gilt für die Urkunden, welche nur in der Gerichtsakte abgelegt werden und nur sich nur per Antrag auf Akteneinsicht besorgen lassen.

Unsere Kanzlei kann alle Recherchen im Bereich Handelsregister in Tschechien durchführen, insbesondere:

  • Besorgung der amtlichen Handelsregisterauszüge
  • Besorgung der Apostille für die Verwendung der Urkunde im Ausland
  • Recherche im Handelsregister (Urkundensammlung)
  • Besorgung der Unterlagen und Kopien aus der Urkundensammlung
  • Besorgung der Übersetzungen
 
 
 

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