Gesellschaftsrecht

Unsere Anwaltskanzlei übernimmt auch die laufende rechtliche Betreuung der Unternehmen als solcher. Wir können Ihnen in allen aufkommendenn Belangen im Lebenszyklus der Firma, d.h. von der Firmengründung bis zur Auflösung und Liquidation und Austragung aus dem Handelsregister, behilflich sein.

Die einzelnen Tätigkeitsbereiche lassen sich inhaltlich grob unterteilen:

für Geschäftsführung / Vorstand

  • Mitwirkung bei Prüfung der firmeninternen Abläufe
  • Hilfe bei Berichterstattung an die Gesellschafter/Aktionäre
  • Hilfe bei Organisation und Abhaltung der Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen bzw. Generalversammlungen - Vorbereitung der Unterlagen, Formulierung der Tagesordnungspunkte etc.

für Gesellschafter / Aktionäre

  • Begleitung oder Vertretung in der Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung bzw. Generalversammlung
  • Prüfung und Beurteilung der Rechtsmäßigkeit des Vorgehens der Geschäftsführung (formale sowie faktische Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse und Auflagen)
  • Erstellung der Entwürfe für die Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde und/oder Satzung) und ihre Änderungen
  • Überprüfung bereits bestehender Vereinbarungen

Wir stehen Ihnen auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung zur Seite. Wir beraten Sie in allen Sachen als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied oder Geschäftsführer oder auch als Aktionär bzw. Gesellschafter.

Ganz andes als in Deutschland oder Österreich darf der Geschäftsführer oder Vorstand unter keinen Umständen seine Funktion im Arbeitsverhältnis/als Angestellter ausüben. Die handelsrechtliche Ebene ist von einem eventuellen Arbeitsverhältnis (über andere Tätigkeiten) streng getrennt, je nach der Lage müssen beide Aspekte berücksichtigt werden (insbesondere wegen Vereinbarkeit solches Arbeitsverhältnisses mit der handelsrechtlichen Funktion oder z.B. bei Kündigung und/oder Entlassung).

für die Gesellschaft selbst

Hierher gehören nicht nur die Rechtssachen, die während des alltäglichen Geschäfts anfallen, sondern auch die weniger häufigen oder einmaligen Angelegenheiten, wie z.B.:

  • Beziehungen zwischen den Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschaft - Organmitgliederschaft, d.h. Abberufung, Bestellung der Organmitglieder
  • Aufstockung/Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals
  • Vorbereitung und organisatorische Sicherung der Gesellschafterversamlung oder Hauptversammlung - Genehmigung der Jahresabschlüsse; Änderungen in der Gesellschaft selbst (neue Satzung u.ä.)
  • Umwandlung der juristischen Personen (Änderung der Rechtsform)
  • Übertragungen der Geschäftsanteile oder Aktien
  • Auflösung und Liquidation juristischer Personen, Austragung aus dem Handelsregister

Errichtung aller Typen juristischer Personen

  • Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten - siehe die Rubrik über Firmengründung
 
 
 

Haftungsausschluss / Disclaimer:
Kein Inhalt auf dieser Webseite stellt die Rechtsberatung dar. Jegliche Rechtsberatung unsererseits erfolgt nur im Rahmen eines durch Mandatsvertrag geschlossenen Mandatsverhältnisses.
Alle Informationen dienen nur zur allgemeinen Information, um eventuelle Rechtsberatung unsererseits im Einzelfall anbahnen zu können. Die Verwendung der Informationen zu einem anderen Zweck ist untersagt, die Informationen auf der Webseite sind zu keinem anderen Zweck bestimmt, deshalb gibt es keine Haftung im Falle ihrer anderweitigen, bestimmungswidrigen Verwendung.