![]() |
![]() |
![]() |
|||
|
GesellschaftsrechtUnsere Anwaltskanzlei übernimmt auch die laufende rechtliche Betreuung der Unternehmen als solcher. Wir können Ihnen in allen aufkommendenn Belangen im Lebenszyklus der Firma, d.h. von der Firmengründung bis zur Auflösung und Liquidation und Austragung aus dem Handelsregister, behilflich sein. Die einzelnen Tätigkeitsbereiche lassen sich inhaltlich grob unterteilen: für Geschäftsführung / Vorstand
für Gesellschafter / Aktionäre
Wir stehen Ihnen auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung zur Seite. Wir beraten Sie in allen Sachen als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied oder Geschäftsführer oder auch als Aktionär bzw. Gesellschafter. Ganz andes als in Deutschland oder Österreich darf der Geschäftsführer oder Vorstand unter keinen Umständen seine Funktion im Arbeitsverhältnis/als Angestellter ausüben. Die handelsrechtliche Ebene ist von einem eventuellen Arbeitsverhältnis (über andere Tätigkeiten) streng getrennt, je nach der Lage müssen beide Aspekte berücksichtigt werden (insbesondere wegen Vereinbarkeit solches Arbeitsverhältnisses mit der handelsrechtlichen Funktion oder z.B. bei Kündigung und/oder Entlassung). für die Gesellschaft selbstHierher gehören nicht nur die Rechtssachen, die während des alltäglichen Geschäfts anfallen, sondern auch die weniger häufigen oder einmaligen Angelegenheiten, wie z.B.:
Errichtung aller Typen juristischer Personen
|
||||
Haftungsausschluss / Disclaimer: |
|||||
© 1999 - 2024 Martin Frimmel |