Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Herr Dr. Frimmel ist außer anderem Verfasser der Länderdarstellung Tschechien in Rieck/Lettmaier "Ausländisches Familienrecht", C.H. Beck 2018, ISBN 978-3-406-77567-3

Wir beraten in allen Fragen des Familienrechts, ebenfalls vertreten wir gerichtlich sowie außergerichtlich.

Unsere rechtliche Beratung und Vertretung im Familienrecht umfasst insbesondere folgende Familiensachen:

Vaterschaft

  • Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsklage
  • Vaterschaftsanfechtung, Bestreitung der Vaterschaft

Unterhalt, Regelungen des Umgangs mit Kind

  • Unterhaltspflicht, Unterhaltsstreitigkeiten
  • Erziehungsberechtigung (Ausübung der elterlichen Obsorge) innerhalb sowie außerhalb der Ehe
  • Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt
  • Verwandtenunterhalt / Elternunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerechtsstreitigkeit
  • Umgangsrecht
  • Abänderung der Urteile, Vergleiche

Eheschliessung

  • Ehevertrag (Ehepakt)
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • eheliche Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft

Scheidung, Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft

  • Einvernehmliche und streitige Ehescheidung, Vertretung und Beratung im Scheidungsverfahren
  • Aufhebungsverfahren, Eheaufhebungsverfahren
  • Zugewinnausgleich (Vermögensverteilung)
  • Zuteilung von Hausratsgegenständen
  • Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung

In Tschechien ist die Scheidung nicht mit der Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft verbunden, d.h. beide Verfahren können auch getrennt ablaufen.

Die Entscheidung, ob man die Ehescheidung getrennt von den Vermögensfragen verhandeln will, sollte immer den Einzelfall berücksichtigen (im Klartext heisst es Prioritäten setzen, ob die Scheidung als solche so eilig ist, dass die Auseinandersetzung des Vermögens auf später aufgeschoben werden soll).

Zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)

Tschechien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ).

Auch mit den Verfahren nach diesem Übereinkommen haben wir mehrfach Erfahrungen gesammelt.

Übrigens hat Zentrale Behörde, welche die ihr durch dieses Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahrnimmt, ihren Sitz hier in Brünn.