Tschechischer Führerschein

Wir erhalten regelmäßig die Anfragen insbesondere von deutschen Staatsbürgern, welche hierzulande die Fahrschule absolviert haben, um mit dem "tschechischen Führerschein" das Fahrverbot in Deutschland oder einem anderen europäischen Staat zu umgehen.

Nach § 82 Abs. 1 lit. d) Strassenverkehrsgesetz kann die Fahrerlaubnis nur demjenigen erteilt werden, wer den "üblichen Wohnsitz" in Tschechien hat, welcher außer anderem auch der persönlichen Bindungen in CZ bedarf.

Das Erfordernis des echten Wohnsitzes ist insbesondere nicht mit der formalen Aufenthaltsanmeldung erfüllt, auch wenn der Antragsteller sich auch die sog. Aufenthaltsgenehmigung erteilen lässt, formal ein Gewerbe anmeldet und/oder ähnliche Tricks sich von dubiösen Vermittlern empfehlen lässt, welche ihm vorher den Führerschein ergebnislos versprochen haben.

Die hiesigen Behörden befolgen eine Geschäftsanweisung zur Bekämpfung der sog. Führerscheintouristik betreffend detaillierte Prüfung der Echtheit des Wohnsitzes, welche nur diejenigen Antragsteller erfüllen, die sich am angegebenen Wohnsitz in Tschechien wirklich aufhalten bzw. wenigstens die Gegebenenheiten vor Ort so gut wie die dortigen Einwohner kennen.

Auch setzt man die Fremdenpolizei für Ermittlungen ein, ob der Antragsteller (außer anderem) vor Ort bei den Nachbarn bekannt ist.

Die unter Vortäuschung des Wohnsitzes in Tschechien erschlichenen Fahrerlaubnisse werden deswegen entweder nicht erteilt oder auch entzogen, sobald die Behörde über den Mangel am echten Wohnsitz erfahren hat.

Das bedeutet im Klartext, dass es nicht darauf ankommt, nur die Fahrprüfung erfolgreich abzulegen, weil der Antragsteller den Führerschein nicht bekommt bzw. er ihm auch später entzogen wird.

Häufig kommt es dazu, wenn die deutsche Polizei den tschechischen Führerschein anlässlich einer Verkehrskontrolle bzw. Verkehrsunfalls einzieht und an die tschechische Führerscheinstelle mit der Information schickt, dass der Halter in Deutschland lebe.
Falls es keinen echten Wohnsitz in CZ gibt, gibt es so gut wie keine Erfolgschance auf die Rückgabe solches Führerscheins. Der sog. Zweitwohnsitz zählt auch nicht.

Beachten Sie bitte, dass wir aus diesem Grund kein Mandat betreffend die Erteilung, Beibehaltung oder Verlängerung des Führerscheins übernehmen, wo der Mandant nicht wirklich in Tschechien wohnt.

Dies umfasst auch den Umstand, dass wir unter keinen Umständen mit gefälschten oder unwahren Unterlagen wissentlich arbeiten.

Danke für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie keine Zeit mit überflüssigen Anfragen verschwenden.