Gesellschaftsrecht

Unsere Anwaltskanzlei übernimmt auch die laufende rechtliche Betreuung der Unternehmen als solcher. Wir können Ihnen in allen aufkommendenn Belangen im Lebenszyklus der Firma, d.h. von der Firmengründung bis zur Auflösung und Liquidation und Austragung aus dem Handelsregister, behilflich sein.

Die einzelnen Tätigkeitsbereiche lassen sich inhaltlich grob unterteilen:

für Geschäftsführung / Vorstand

  • Mitwirkung bei Prüfung der firmeninternen Abläufe
  • Hilfe bei Berichterstattung an die Gesellschafter/Aktionäre
  • Hilfe bei Organisation und Abhaltung der Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen bzw. Generalversammlungen - Vorbereitung der Unterlagen, Formulierung der Tagesordnungspunkte etc.

für Gesellschafter / Aktionäre

  • Begleitung oder Vertretung in der Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung bzw. Generalversammlung
  • Prüfung und Beurteilung der Rechtsmäßigkeit des Vorgehens der Geschäftsführung (formale sowie faktische Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse und Auflagen)
  • Erstellung der Entwürfe für die Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde und/oder Satzung) und ihre Änderungen
  • Überprüfung bereits bestehender Vereinbarungen

Wir stehen Ihnen auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung zur Seite. Wir beraten Sie in allen Sachen als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied oder Geschäftsführer oder auch als Aktionär bzw. Gesellschafter.

Ähnlich wie in Deutschland kann der Geschäftsführer oder Vorstand in zwei Rollen auftreten - handelsrechtlich als Statutarorgan der Gesellschaft sowie im Angestelltenverhältnis; je nach der Lage müssen beide Aspekte berücksichtigt werden (z.B. bei Kündigung und/oder Entlassung).

für die Gesellschaft selbst

Hierher gehören nicht nur die Rechtssachen, die während des alltäglichen Geschäfts anfallen, sondern auch die weniger häufigen oder einmaligen Angelegenheiten, wie z.B.:

  • Beziehungen zwischen den Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschaft - Organmitgliederschaft, d.h. Abberufung, Bestellung der Organmitglieder
  • Aufstockung oder Herabsetzung des Stammkapitals
  • Vorbereitung und organisatorische Sicherung der Gesellschafterversamlung oder Hauptversammlung - Genehmigung der Jahresabschlüsse; Änderungen in der Gesellschaft selbst (neue Satzung u.ä.)
  • Umwandlung der juristischen Personen (Änderung der Rechtsform)
  • Übertragungen der Geschäftsanteile oder Aktien
  • Auflösung und Liquidation juristischer Personen, Austragung aus dem Handelsregister

Errichtung aller Typen juristischer Personen

  • Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten - siehe die ubrik über Firmengründung