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Handelsrecht
Vertragsrecht
Wir können für Sie alle erforderlichen rechtlichen Dokumente (Verträge, Angebotsformulare, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.) nach dem tschechischen Recht vorbereiten sowie Ihnen bei dem Aushandeln mit Ihren Geschäftspartnern zur Seite stehen.
Unsere Beratung und Vertretung im Vertragsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Verfassung von Verträgen (Kaufvertrag als Exportvertrag/Importvertrag unter Geltung von UN-Kaufrecht)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Erstellung, Anpassung, wirksame Einbeziehung)
- Rechtsbeistand bei Vertragsverhandlungen
- Vertragsgestaltungen zwischen Unternehmen - Werkliefervertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Leasingvertrag, Handelsvertretervertrag etc.
Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
- Beratung betreffend die Zulässigkeit bzw. Lauterkeit von Maßnahmen in den Bereichen Werbung, Marketing und Kommunikation, etwa bei der Produkt- und Unternehmensdarstellung oder bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen zur Absatzförderung
- Schutz von Betriebsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis
- Beratung in außergerichtlichen Schritten sowie Vertretung in gerichtlichen Verfahren (Abmahnung, Vergleichsverhandlung; einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage; Schadensersatzklage)
In der Tschechischen Republik gibt es nicht das gleiche Institut der Abmahnung wie in Deutschland. Es kommt ab und zu vor, dass der Verletzer sich auf ein Mahnschreiben hin unterwirft, in der Regel muss man jedoch die einstweilige Verfügung erwirken sowie die entsprechende Unterlassungsklage beim Gericht einreichen.