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Insolvenz und Insolvenzverfahren in Tschechienfür GläubigerUnsere Kanzlei übernimmt die Rechtsvertretung und Rechtsberatung der Gläubiger im Insolvenzverfahren vor den tschechischen Gerichten. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertretung und Beratung im Insolvenzverfahren sowie im Konkursverfahren, wie:
für Insolvenzverwalter aus EU-LändernWir können die Insolvenzverwalter aus den EU-Ländern bei grenzüberschreitenden Insolvenzen bzw. bei ihrer Tätigkeiten nach der Verordnung (EU) 2015/848 unterstützen, insbesondere bei Ausübung ihrer Befugnisse nach Artikel 21 in Tschechien:
für (angebliche) Schuldner bzw. GemeinschuldnerUnsere Kanzlei kann ebenfalls die erforderliche Rechtsberatung auch für die (angeblichen) Schuldner leisten. Allerdings übernehmen wir die Rechtsvertretung der Schuldner nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Insolvenzantrag gegen den Mandanten als Druckmittel für andere Streitigkeiten missbräuchlich eingesetzt wird.
Privatinsolvenz mit RestschuldbefreiungIm tschechischen Recht sind die gesetzlichen Anforderungen an die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung ziemlich hoch gesetzt, sodass es keinen Sinn macht, den Wohnsitz nach Tschechien zwecks der Abwicklung in CZ zu verlegen. |
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